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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Besondere Mietbedingungen

Versicherung: Die Miete beinhaltet eine Haftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden, Diebstahlversicherung, Rechtsverteidigung und Unfälle für Insassen – Tod/Invalidität – abdeckt. Die Selbstbeteiligung für Schäden beträgt € 750. Bei Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, die erst über 25 Jahre alt ist, pro Miettag der Betrag von € 6. Vollkaskoversicherung beinhaltet Glas, Räder. Bei Nichtbeachten von Verkehrszeichen oder Fahren unter Alkohol-/Drogeneinfluss übernimmt die Vollkaskoversicherung den Schaden nicht. Verlust, Diebstahl oder Benetzen des Schlüssels sind nicht versichert Das Fahrzeug darf nicht von einer anderen Person gefahren werden, die nicht zuvor vom Vermieter autorisiert wurde. Andernfalls ist die All-Risk-Versicherung wirkungslos. Keine km-Begrenzung Benzin/Diesel: Fahrzeuge müssen mit der gleichen Menge zurückgegeben werden Gültigkeit: In Colonia de Sant Jordi von 9:00 bis 22:00 Uhr zählt jeder Tag als ganzer Tag, am Flughafen gilt das 24-Stunden-System

Eine Stornierung der Reservierung ist jederzeit kostenfrei

 

  1. Nachfolgend finden Sie den für Ihre Reservierung geltenden Preis.
  2. Das Mindestalter des Fahrers muss 21 Jahre betragen und einen Führerschein mit einem Mindestalter von mehr als 3 Jahren besitzen. 2. Alle Fahrer müssen seit mindestens 32 Monaten im Besitz eines Führerscheins sein. Der Kunde muss den in Spanien rechtsgültigen Führerschein vorlegen.
  3. Die akzeptierten Zahlungsmittel sind:
  4. Debitkarte, VISA- oder MasterCard-Kredit.
  5. Banküberweisung.
  6. Barzahlung Das Reservierungsdokument muss bei der Abholung des Fahrzeugs vorgelegt werden.
  7. Es ist notwendig, den Reisepass oder DNI und den Führerschein vorzulegen
  8. Wenn das Fahrzeug während der Gültigkeitsdauer dieses Vertrages mit einer Geldstrafe belegt wird, sind Sie für die Höhe der Geldbuße verantwortlich, zusätzlich wird eine Gebühr von 20 € für die Verwaltung der Geldbußen erhoben
  9. Autos Verger behält sich das Recht vor, die Lieferung des Fahrzeugs im Zweifelsfall zu stornieren
  10. Allgemeine Mietbedingungen
  11. 1.- VERTRAGSGEGENSTAND
  12. Der Kunde erhält das im Mietvertrag beschriebene Mietfahrzeug in einwandfreiem Zustand mit sämtlichen Unterlagen und verpflichtet sich, diese aufzubewahren und das Fahrzeug gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie der vorliegenden zu führen Allgemeine Bedingungen.
  13. 2.- VERTRAGSLAUFZEIT
  14. Die Vertragsdauer ist auf Seite 1 desselben angegeben, wo Datum und Uhrzeit der Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs angegeben sind.
  15. Wenn der Kunde beschließt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wird der Betrag, der den nicht genutzten Tagen des Fahrzeugs entspricht (einschließlich Steuern), vollständig als Entschädigung einbehalten.
  16. 3.- VERTRAGSVERLÄNGERUNG
  17. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug zu dem im vorherigen Abschnitt aufgeführten Datum und Uhrzeit zurückzugeben. Wenn der Kunde die Mietdauer verlängern möchte, muss er zum Büro von Autos Verger gehen, um die Verlängerung zu unterzeichnen. Telefonisch kann kein Vertrag verlängert werden.
  18. Kann der Vertrag mangels Fahrzeugverfügbarkeit oder aus anderen Gründen nicht verlängert werden, hat der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Termin, Ort und Zeitpunkt zurückzugeben.
  19. Abhängig von den ursprünglichen Bedingungen des Vertrags kann es bei der Beantragung seiner Verlängerung erforderlich sein, einen neuen Vertrag abzuschließen, da der laufende Vertrag zu diesem Zeitpunkt beendet wird.
  20. BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUGRÜCKGABE
  21. Der Kunde wird das gemietete Fahrzeug unter den gleichen Bedingungen, in denen es geliefert wurde, zusammen mit allen seinen Dokumenten, an dem im Mietvertrag festgelegten Ort, Datum und Zeitpunkt zurückgeben.
  22. Der Kunde darf keine technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, seiner Schlüssel, Ausrüstungen, Werkzeuge und/oder seines Zubehörs verändern oder sein äußeres und/oder inneres Erscheinungsbild verändern. Andernfalls trägt der Kunde die entsprechenden Kosten, um das Fahrzeug wieder in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, unbeschadet der Schäden und Verluste, die Autos Verger aus der Überholung des Fahrzeugs für die Zeit, in der es stillgelegt werden musste, sowie aus anderen Gründen entstanden sind zu Autos Verger. 17. AUSWIRKUNGEN DER NICHTRÜCKGABE DES FAHRZEUGS
  23. Die Rückgabe des Fahrzeugs zu einem anderen als dem im Vertrag festgelegten Datum und Zeitpunkt berechtigt Autos Verger, den Mietbetrag entsprechend den zusätzlichen Tagen aufgrund der verspäteten Rückgabe zu berechnen, zusätzlich zu einem Betrag als Strafe für die verursachter Vermögensschaden, der sich auf 60 € pro Verzugstag beläuft.
  24. Autos Verger behält sich das Recht vor, in jedem Fall des Verschwindens oder der Nichtrückgabe des Fahrzeugs rechtliche Schritte bei den zuständigen Behörden einzuleiten, wobei der Kunde die volle Verantwortung für die daraus entstehenden rechtlichen und rechtlichen Folgen trägt.
  25. Die einseitige Verlängerung der Vertragsdauer durch den Kunden gilt auch als unbefugte Nutzung des Fahrzeugs im Hinblick auf die Haftung des Kunden für eventuelle Schäden.
  26. 6.- ZAHLUNGEN UND ZAHLUNGSWEISE
  27. Der Kunde verpflichtet sich, Autos Verger zu bezahlen:
  28. a) Die Gebühren für Fahrzeugmiete, Versicherung und Steuern werden nach dem aktuellen Satz von Autos Verger ermittelt, der dem Kunden zuvor mitgeteilt wurde. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs erfolgt vorbehaltlich der Rückgabe des Fahrzeugs am angegebenen Ort, Datum, Uhrzeit und im angegebenen Zustand. 24. .2 Zahlungen wegen missbräuchlicher Nutzung durch den Kunden: 25. Der Kunde erklärt sich bereit, Autos Verger nach Beendigung der Fahrzeugmiete die Beträge zu zahlen, die sich aus den folgenden Konzepten ergeben:
  29. a) Eine Gebühr zwischen 50 € und 150 € wird erhoben, wenn das zurückgegebene Auto eine besondere Reinigung erfordert
  30. b) Die Kosten, die durch den Verlust von Fahrzeugschlüsseln und/oder den Versand des Fahrzeugschlüsselsatzes an den entsprechenden Ort verursacht werden, bei Verlust, Bruch, Nasswerden, Rückgabe der Fahrzeugschlüssel an einem anderen Ort als die effektive Rückgabe des Fahrzeugs oder jede andere Situation, in der das Fahrzeug aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, lahmgelegt ist, bis zu einem Betrag von 700 €.
  31. c) Die Höhe der Überführung des Fahrzeugs mit einem Abschleppwagen im Falle eines Kundenverschuldens
  32. d) Kosten, die durch den Verlust, die Verschlechterung oder Beschädigung von Reifen, Reifen (einschließlich Pannen und Reifenplatzer), Werkzeugen, Fenstern, Spiegeln, Zubehör, dem Innenraum des Fahrzeugs sowie Problemen entstehen, die sich aus einem Fehler in der Art des getankten Kraftstoffs ergeben .
  33. e) Die Bußgelder, Sanktionen und Gerichtskosten, die durch Verkehrsverstöße oder Gesetze, Vorschriften oder Verordnungen motiviert sind (einschließlich Gebühren für Staus oder Einschränkungen des Straßenverkehrs, sofern vorhanden), die dem Kunden während der Dauer dieses Vertrages entstanden sind zufrieden mit Autos Verger.

31.) Ungeachtet des Vorstehenden behält sich Autos Verger das Recht vor, dem Kunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20 € für die Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen, die als Folge der Bearbeitungs- und Kommunikationskosten vor den zuständigen Behörden dieser Akte entstehen.

  1. g) Die Kosten für die Reparatur des am Fahrzeug verursachten Schadens bei einem Unfall, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:
  2. – Dass das Fahrzeug nicht gemäß den festgelegten Bedingungen verwendet wurde.
  3. – Dass der Schaden die Folge eines Unfalls ist, weil der Kunde die Höhe des Fahrzeugs nicht richtig eingeschätzt hat.
  4. Ungeachtet des Vorstehenden müssen Sie in jedem Fall alle Vorfälle und/oder Schäden (größer als die Höflichkeit), die sich auf den Zustand des Fahrzeugs auswirken, im Dokument „Informe de Sinister/Unfallbericht“ melden, das Ihnen zur Verfügung gestellt wird. wird zu diesem Zweck geliefert. Gegebenenfalls müssen Sie dieses Dokument zusammen mit dem entsprechenden ‚Friendly Accident Statement‘ -DAA- ordnungsgemäß ausgefüllt mit Angabe des Kennzeichens, des Namens und der Adresse des Gegners, der Umstände des Zusammenstoßes, einer Unfallskizze, der Name des Versicherers und nach Möglichkeit die Nummer der Versicherungspolice, jeweils unterzeichnet von den beiden am Unfall beteiligten Fahrern.
  5. Autos Verger behält sich ebenfalls das Recht vor, vom Kunden eine Entschädigung für den entgangenen Nutzen aufgrund der Stilllegung des Fahrzeugs als Folge des erlittenen Schadens zu verlangen. Diese Entschädigung wird anhand der Anzahl der Tage berechnet, die in die Reparatur des Fahrzeugs investiert werden müssen, die von einem Experten außerhalb von Autos Verger festgelegt wurden, oder, sobald die Reparatur durchgeführt wurde, wobei ein Tag für jeweils acht investierte Arbeitsstunden berechnet wird durch die Werkstatt.

Werkstatt und als Grundlage für die Quantifizierung der vertraglich vereinbarten täglichen Belegungsrate verwendet.

  1. Die maximale Haftung des Kunden im Falle eines Verschuldens entspricht dem Marktwert des Fahrzeugs gemäß dem zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Höchstpreis des Ganvam-Führers.
  2. 6.3 Zahlungsform:
  3. Die Zahlung der Fahrzeugmiete und etwaiger Nebenkosten erfolgt in Euro
  4. Erlaubte Karten sind EC-VISA und MasterCard/Maestro
  5. 42. VERSICHERUNG UND DECKUNG 43. 8.1 Obligatorische Versicherung und Haftpflicht gegenüber Dritten.
  6. Die Mietpreise beinhalten die Deckung der obligatorischen Kfz-Versicherung und der ergänzenden zivilrechtlichen Haftpflicht für Schäden und Verluste gegenüber Dritten, die sich aus der Nutzung und Nutzung des Fahrzeugs ergeben.
  7. Diese Deckungen werden von dem Versicherer garantiert und übernommen, bei dem Autos Verger die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat, und unterliegen dessen allgemeinen und besonderen Klauseln sowie dem Gesetz. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages tritt der Kunde als Versicherter der vorgenannten Police bei, deren Bedingungen Ihnen zur Verfügung stehen.
  8. ​​​​8.2 Grundlegende Deckung Autos Verger.
  9. Die Mietpreise beinhalten auch die BASIC COVERAGE Autos Verger, die Schäden am Fahrzeug als Folge umfasst:
  10. a) Kollision,
  11. b) Raub,
  12. c) und zufälliger Brand oder Vandalismus
  13. Unter bestimmten Umständen beinhaltet die Basisversicherung von Autos Verger einen Selbstbehalt für diese Schäden
  14. Der Basisschutz von Autos Verger ist gültig, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  15. a) Dass der Kunde Autos Verger im Falle einer Kollision, sobald der Unfall eintritt, alle Einzelheiten der gegnerischen Partei und möglicher Zeugen zusendet und einen Unfallbericht in Form einer „gütlichen Unfallerklärung“ ausfüllt. -DAA- mit Kfz-Kennzeichen, Name und Anschrift des Kontrahenten, Unfallhergang, Unfallskizze, Name des Versicherers und, wenn möglich, Versicherungsnummer, alles unterschrieben von den beiden Fahrern in den Unfall verwickelt sind, oder, falls sie ihn nicht haben, der ‚Unfallbericht‘, der von Autos Verger bereitgestellt wird.
  16. b) Dass die Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht ablehnt, weil das Fahrzeug nicht in den von der Straßenverkehrsordnung geforderten körperlichen und geistigen Bedingungen gefahren wurde. 55. c) Dass die Kollision, der Diebstahl, das Feuer oder der Vandalismus nicht im Zuge einer unbefugten Nutzung aufgetreten sind, wie sie in Punkt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
  17. d) Dass der Kunde Autos Verger innerhalb einer Frist von vierzig über die Kollision, den Diebstahl, das Feuer oder den Vandalismus im Fahrzeug informiert hat

Werkstatt und als Grundlage für die Quantifizierung der vertraglich vereinbarten täglichen Belegungsrate verwendet.

  1. Die maximale Haftung des Kunden im Falle eines Verschuldens entspricht dem Marktwert des Fahrzeugs gemäß dem zum Zeitpunkt des Unfalls geltenden Höchstpreis des Ganvam-Führers.
  2. 6.3 Zahlungsform:
  3. Die Zahlung der Fahrzeugmiete und etwaiger Nebenkosten erfolgt in Euro
  4. Erlaubte Karten sind EC-VISA und MasterCard/Maestro
  5. 42. VERSICHERUNG UND DECKUNG 43. 8.1 Obligatorische Versicherung und Haftpflicht gegenüber Dritten.
  6. Die Mietpreise beinhalten die Deckung der obligatorischen Kfz-Versicherung und der ergänzenden zivilrechtlichen Haftpflicht für Schäden und Verluste gegenüber Dritten, die sich aus der Nutzung und Nutzung des Fahrzeugs ergeben.
  7. Diese Deckungen werden von dem Versicherer garantiert und übernommen, bei dem Autos Verger die entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen hat, und unterliegen dessen allgemeinen und besonderen Klauseln sowie dem Gesetz. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages tritt der Kunde als Versicherter der vorgenannten Police bei, deren Bedingungen Ihnen zur Verfügung stehen.
  8. ​​​​8.2 Grundlegende Deckung Autos Verger.
  9. Die Mietpreise beinhalten auch die BASIC COVERAGE Autos Verger, die Schäden am Fahrzeug als Folge umfasst:
  10. a) Kollision,
  11. b) Raub,
  12. c) und zufälliger Brand oder Vandalismus
  13. Unter bestimmten Umständen beinhaltet die Basisversicherung von Autos Verger einen Selbstbehalt für diese Schäden, für die der Kunde direkt verantwortlich ist (siehe Besondere Bedingungen auf Seite 1 dieses Vertrags).
  14. Der Basisschutz von Autos Verger ist gültig, solange die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  15. a) Dass der Kunde Autos Verger im Falle einer Kollision, sobald der Unfall eintritt, alle Einzelheiten der gegnerischen Partei und möglicher Zeugen zusendet und einen Unfallbericht in Form einer „gütlichen Unfallerklärung“ ausfüllt. -DAA- mit Kfz-Kennzeichen, Name und Anschrift des Kontrahenten, Unfallhergang, Unfallskizze, Name des Versicherers und, wenn möglich, Versicherungsnummer, alles unterschrieben von den beiden Fahrern in den Unfall verwickelt sind, oder, falls sie ihn nicht haben, der ‚Unfallbericht‘, der von Autos Verger bereitgestellt wird.
  16. b) Dass die Versicherungsgesellschaft den Anspruch nicht ablehnt, weil das Fahrzeug nicht in den von der Straßenverkehrsordnung geforderten körperlichen und geistigen Bedingungen gefahren wurde. 55. c) Dass die Kollision, der Diebstahl, das Feuer oder der Vandalismus nicht im Zuge einer unbefugten Nutzung aufgetreten sind, wie sie in Punkt 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
  17. d) Dass der Kunde Autos Verger innerhalb einer Frist von vierzig über die Kollision, den Diebstahl, das Feuer oder den Vandalismus im Fahrzeug informiert hat und nach dem Unfall unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Unfallanzeige, Anzeige bei der Behörde etc.).
  18. Folgendes ist AUSDRÜCKLICH VON EINER SOLCHEN DECKUNG AUSGESCHLOSSEN:
  19. a) Schäden an Reifen, Felgen, Fahrzeuginnenraum, Außenspiegel, Glas und Unterboden.
  20. b) Reifenpannen und Reifenplatzer.
  21. c) Schäden an Kupplung und Getriebe.
  22. d) Die Tage des Stillstands des Fahrzeugs bis zu seiner Reparatur. 62. e) Abschleppkostenkosten.
  23. f) Aufladen der Batterie.
  24. 8.3 Zusätzliche Deckung
  25. Die Mietpreise beinhalten nicht die ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNG, die die ausdrücklich von der Autos Verger Basisversicherung ausgeschlossenen Schäden umfasst. Diese Deckung kann zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs oder durch Reservierung des Fahrzeugs abgeschlossen werden und ist nur gültig, wenn der Kunde die oben genannten Bedingungen im Falle eines Schadens am Fahrzeug erfüllt.
  26. PFLICHTEN DES KUNDEN IM FALLE EINES UNFALLS UND ANDERER UMSTÄNDE
  27. Im Falle eines Unfalls verpflichtet sich der Kunde:
  28. a) Besorgen und senden Sie Autos Verger bei Eintritt des Unfalls vollständige Daten der Gegenpartei und möglicher Zeugen, vervollständigen Sie einen Unfallbericht in Form eines „Friendly Accident Statement“ – mit detaillierten Angaben zu Nummernschild, Name und Anschrift des Unfallgegners, die Umstände des Zusammenstoßes, eine Unfallskizze, der Name des Versicherers und, wenn möglich, die Nummer der Versicherungspolice, alles unterschrieben von den beiden am Unfall beteiligten Fahrern, oder im Falle des Falles wenn Sie es nicht haben, den ‚Loss Report‘, der von
  29. a) Ein anderes Fahrzeug schieben oder abschleppen. 79. b) Bewegen Sie sich an Orten, die nicht für öffentliche Verkehrsmittel geeignet sind, wie Strände, Autorundfahrten, Waldwege, Nachbarschaftsstraßen usw.
  30. c) Fahren auf unbefestigten oder befestigten Straßen mit schwerwiegenden Mängeln, die zu Schäden am Unterboden des Fahrzeugs führen können.
  31. d) Fahren Sie mit dem Fahrzeug durch eingeschränkte Bereiche, insbesondere einschließlich Start- und Landebahnen von Flughäfen und anderer Straßen, die der Luftfahrt und/oder dem Militär dienen.
  32. e) Fahrlässige Handlung vor dem Aufleuchten von Warnleuchten oder Warnschildern auf dem Armaturenbrett des Mietfahrzeugs und die der Kunde mit der Unterzeichnung dieses Vertrages erklärt.
  33. f) Transport von Gütern oder Tieren und insbesondere von gefährlichen, brennbaren und/oder schädlichen Stoffen für das Fahrzeug und seine Insassen.
  34. g) Der Transport von Personen oder Gütern, der direkt oder indirekt eine Zahlung an den Kunden beinhaltet.
  35. h) Die Untervermietung des Fahrzeugs.
  36. i) Die Verwendung des Fahrzeugs für gesetzeswidrige Aktivitäten. 87. j) Die Beförderung einer größeren Personenzahl oder Gepäckmenge als für das Fahrzeug zugelassen.
  37. l) Transport von Gepäck oder anderen Gegenständen auf dem Dach des Fahrzeugs, auch unter Verwendung einer dafür geeigneten Vorrichtung.
  38. m) Sichtbares Belassen von Gegenständen im Fahrzeug, die gestohlen werden könnten, mit Folgeschäden am Fahrzeug.
  39. n) Verschmutzung des Innenraums des Fahrzeugs über das hinaus, was durch vernünftigen und sorgfältigen Gebrauch impliziert wird.
  40. o) Führen des Fahrzeugs in einem Zustand von Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
  41. p) Rücksichtsloses Fahren.
  42. r) Fahren entgegen der Straßenverkehrsordnung.
  43. s) Fahren des gemieteten Fahrzeugs durch eine im Vertrag nicht autorisierte Person, entweder als Kunde/n und/oder zusätzliche(n) Fahrer.
  44. u) Nutzung des Fahrzeugs nach Beendigung der Mietzeit.
  45. Die unbefugte Nutzung durch den Kunden berechtigt Autos Verger, den Mietvertrag wegen schuldhaften Verstoßes des Kunden vorzeitig zu kündigen und gegebenenfalls entsprechenden Schadensersatz zu verlangen.
  46. 11.- FÜHRERSCHEIN.
  47. Führerscheine, die in Spanien beantragt werden, werden in digitaler Form akzeptiert, wenn sie von der Generaldirektion für Verkehr (DGT) ausgestellt wurden, und müssen über die offizielle mobile digitale Anwendung miDGT der Generaldirektion für Verkehr (DGT) in Spanien vorgelegt werden . Aus Sicherheitsgründen und um möglichen Betrug zu vermeiden, behält sich Autos Verger das Recht vor, keine digitalen Führerscheine zu akzeptieren, die von anderen Ländern als dem Mietland ausgestellt wurden, sodass der Kunde jederzeit die physische Version des Führerscheins aus Ihrem Herkunftsland mit sich führen muss .
  48. Der Kunde muss im Besitz des entsprechenden gültigen Führerscheins sein, der im Lieferland des Autos Verger-Fahrzeugs zugelassen ist, wobei der Kunde direkt für die Gültigkeit und Genehmigung des Führerscheins verantwortlich ist und Autos Verger in jedem Fall schadlos halten muss. ,
  49. 12.- MEHRERE HAFTUNG.
  50. Alle Kunden und/oder zusätzliche autorisierte Fahrer haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen des Kunden, die sich aus dem Vertrag und den darauf anwendbaren Gesetzen ergeben.
  51. 13.- DIEBSTAHL UND VERLUST VON PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN
  52. Autos Verger ist nicht verantwortlich für gestohlene, vergessene oder verlorene Gegenstände im Fahrzeug.
  53. 15.- OBLIGATORISCHE ZUGELASSENE ZURÜCKHALTEVORRICHTUNG FÜR KINDER.
  54. Im Falle der Verwendung des Fahrzeugs für den Transport von Kindern unter drei Jahren oder älter, die eine Körpergröße von 135 Zentimetern nicht überschreiten, muss der Kunde Autos Verger benachrichtigen, damit sie ihm und ohne Verankerung im Fahrzeug die entsprechend dem Gewicht und der Größe des Kindes oder der Person, die es verwenden muss, ist die obligatorische Aufbewahrung des entsprechenden Geräts zugelassen. Die Installation derselben liegt immer in der Verantwortung des Kunden.
  55. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist Palma de Mallorca.

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