AGBs
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE FAHRZEUGVERMIETUNG VON GABYROBER SL (AUTOS VERGER).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Autos Verger („dem Vermieter“) und dem Kunden („dem Mieter“), wodurch Ersterer Letzterem die Nutzung eines Fahrzeugs für die Dauer, den Preis und andere Bedingungen überträgt, die im Mietvertrag enthalten sind.
- NUTZUNG DES FAHRZEUGS
- Der Mieter erhält das im Vertrag beschriebene Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und ohne Mängel, mit einem Schlüsselsatz, den der Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses überprüfen muss, indem er etwaige Mängel im Büro von Autos Verger Avenida Primavera Nr. 7, Colonia de Sant Jordi, oder telefonisch unter 0034-971656589 meldet. Der Mieter hat außerdem zu prüfen, ob die Kindersitze ordnungsgemäß verankert sind. Der Vermieter übernimmt keine Verantwortung für die fehlende Überprüfung dieser Aspekte, die ausschließlich in der Verantwortung des Mieters liegen. Es ist zwingend erforderlich, dass der Mieter stets seine Kopie des Mietvertrages bei sich trägt.
- Bitte beachten Sie, dass die Autos gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen am letzten Abend zurückgegeben werden müssen.
- der zum Beispiel um 20:00 Uhr oder sogar um 23:00 Uhr (das 24-Stunden-System gilt nur für den Flughafen).
- Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug und Zubehör sorgfältig zu nutzen und im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde. Lassen Sie entsprechende Sicherheitskontrollen durchführen und fahren Sie das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung.
- Für den Fall, dass während der Miete eine Reparatur an Teilen des Fahrzeugs erforderlich ist, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen könnten, muss der Mieter Autos Verger darüber informieren und ihm werden die zu befolgenden Schritte mitgeteilt.
- Bei der Anmietung eines Fahrzeugs mit AdBlue®-Tank muss der Mieter dafür sorgen, dass der Tank immer ausreichend gefüllt ist, und haftet für etwaige Schäden, die dadurch verursacht werden
Nichteinhaltung dieser Verpflichtung, einschließlich etwaiger Verwaltungssanktionen oder Bußgelder, mechanischer Schäden oder Unfälle am Fahrzeug oder Dritten.
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- Wenn Sie das Fahrzeug zurücklassen, wird Ihnen eine Gebühr für die Fahrzeugrückgewinnung in Höhe von bis zu 1.000 € zuzüglich aller mit der Rückführung verbundenen Kosten und Kosten berechnet. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des Zeitraums bedeutet in keinem Fall eine Rückerstattung irgendeines Betrags an den Mieter, da dies als einseitige Kündigung des Vertrags durch den Mieter angesehen wird. Wenn der Mieter einen der in den Allgemeinen oder besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Punkte nicht einhält, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit vom Mieter zurückzuziehen, und der Vermieter kann Schadensersatz verlangen.
- Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und muss es in gutem Zustand halten, wobei keine äußeren oder inneren Änderungen zulässig sind. Bei Änderungen jeglicher Art wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zuzüglich etwaiger Schäden dem Mieter in Rechnung gestellt. Reparaturen in der Werkstatt oder Austausch von Ersatzteilen dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Es werden keine Reparaturkosten erstattet, es sei denn, der Vermieter hat dem Kostenvoranschlag und der Werkstatt, die die Reparatur durchführt, zuvor zugestimmt und akzeptiert. Liegt eine solche ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht vor, liegt die Zahlung dieser Kosten sowohl für die Werkstatt als auch für Ersatzteile ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.
- Nutzung des Fahrzeugs: Der Mieter muss unbedingt eine Kopie des Mietvertrags und einen Nachweis über die Mietdaten mit sich führen
- RESERVIERUNGEN
- Reservierungen beziehen sich auf Fahrzeugkategorien. Die Reservierung in einer Kategorie berechtigt nicht zur Zuordnung eines bestimmten Modells innerhalb dieser Kategorie.
- Der Vermieter behält die Reservierung bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt bei und ist nach diesem Zeitraum nicht mehr verpflichtet, die Leistung zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen. Dieser Punkt gilt nicht, wenn die Verzögerung bei der Abholung des Fahrzeugs auf die verspätete Ankunft des Flugzeugs zurückzuführen ist. Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Wenn die Reservierung mit der „Premium“-Versicherung zwischen 48 und 24 Stunden storniert wird, beträgt die Gebühr 50 % des Mietbetrags.
- Haftung für etwaige Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen, einschließlich etwaiger Verwaltungssanktionen oder Bußgelder, mechanischer Schäden oder Unfälle am Fahrzeug oder Dritten.
- Wenn Sie das Fahrzeug zurücklassen, wird Ihnen eine Gebühr für die Fahrzeugrückgewinnung in Höhe von bis zu 1.000 € zuzüglich aller mit der Rückführung verbundenen Kosten und Kosten berechnet. Die Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf des Zeitraums bedeutet in keinem Fall eine Rückerstattung irgendeines Betrags an den Mieter, da dies als einseitige Kündigung des Vertrags durch den Mieter angesehen wird. Wenn der Mieter einen der in den Allgemeinen oder besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Punkte nicht einhält, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit vom Mieter zurückzuziehen, und der Vermieter kann Schadensersatz verlangen.
- Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und muss es in gutem Zustand halten, wobei keine äußeren oder inneren Änderungen zulässig sind. Bei Änderungen jeglicher Art wird die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zuzüglich etwaiger Schäden dem Mieter in Rechnung gestellt. Reparaturen in der Werkstatt oder Austausch von Ersatzteilen dürfen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Es werden keine Reparaturkosten erstattet, es sei denn, der Vermieter hat dem Kostenvoranschlag und der Werkstatt, die die Reparatur durchführt, zuvor zugestimmt und akzeptiert. Liegt eine solche ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht vor, liegt die Zahlung dieser Kosten sowohl für die Werkstatt als auch für Ersatzteile ausschließlich in der Verantwortung des Mieters.
- Nutzung des Fahrzeugs: Der Mieter muss unbedingt eine Kopie des Mietvertrags und einen Nachweis über die Mietdaten mit sich führen
- RESERVIERUNGEN
- Reservierungen beziehen sich auf Fahrzeugkategorien. Die Reservierung in einer Kategorie berechtigt nicht zur Zuordnung eines bestimmten Modells innerhalb dieser Kategorie.
- Der Vermieter behält die Reservierung bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Zeitpunkt bei und ist nach diesem Zeitraum nicht mehr verpflichtet, die Leistung zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen. Dieser Punkt gilt nicht, wenn die Verzögerung bei der Abholung des Fahrzeugs auf die verspätete Ankunft des Flugzeugs zurückzuführen ist. Stornierungen müssen mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Wenn die Reservierung mit der „Premium“-Versicherung zwischen 48 und 24 Stunden storniert wird, beträgt die Gebühr 50 % des Mietbetrags. Bei weniger als 24 Stunden Vorankündigung beträgt der Betrag 100 % des Reservierungspreises. Bei Reservierungen mit der BASICO-Versicherung ist keine Stornierung oder Rückerstattung möglich.
- Um eine Reservierung zu stornieren, muss der Mieter diesen Wunsch per E-Mail an info@rentacarverger.com unter Beifügung des Reservierungsdokuments mitteilen
- AUTORISIERTE FAHRER, ZULÄSSIGE NUTZUNGEN.
- Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter einen gültigen Führerschein sowie einen für die Anmietung des Fahrzeugs gültigen und im Mietland gültigen Ausweis vorlegen. Alle erforderlichen Dokumente müssen in physischer Form eingereicht werden. Fotokopien oder Fotos werden nicht akzeptiert. Legt der Mieter diese Unterlagen nicht vor, kündigt der Vermieter den Mietvertrag; ohne jegliche Entschädigung für den Mieter. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter sowie den im Mietvertrag bezeichneten Personen gefahren werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, dass jeder Fahrer im Besitz eines gültigen Führerscheins ist. Auf Verlangen des Vermieters hat dieser die von ihm zum Fahren bevollmächtigten Personen aufzuführen.
- Das Fahrzeug darf nur auf ordnungsgemäß befestigten öffentlichen Straßen genutzt werden. Die Unterschrift des Mieters auf dem Vertrag gilt als Anerkennung der vertraglich festgelegten allgemeinen und besonderen Bedingungen. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug gemäß einer der folgenden unzulässigen Annahmen nutzt, haftet er unabhängig von der Art der abgeschlossenen Versicherung für alle am Fahrzeug und an Dritten verursachten Schäden. Daher muss der Leasingnehmer die Kosten tragen, die sich aus einer der folgenden Annahmen ergeben. Die unbefugte Nutzung umfasst unter anderem die folgenden Beispiele:
- Teilnahme an Wettbewerben.
- Illegale Rennen.
- Fahren ohne Genehmigung oder Führerschein oder ohne Genehmigung des Vermieters.
- Übergabe des Fahrzeugs an einen Dritten.
- Schieben oder schleppen Sie andere Fahrzeuge.
- Verkehr an Orten, die nicht für öffentliche Verkehrsmittel geeignet sind, wie z. B. Strände, Autobahnen usw.
- Fahren auf unbefestigten Straßen
- Fahrlässiges Handeln als Reaktion auf das Aufleuchten von Warnleuchten oder Warnschildern auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, von dem der Mieter mit der Unterzeichnung dieses Vertrags angibt, dass ihm dies bekannt ist.
- Der Transport von Möbeln oder Waren.
- Der Transport von Tieren im Fahrzeug.
- Der Transport von Personen oder Gütern, der direkt oder indirekt eine Zahlung an den Mieter mit sich bringt (zum Beispiel die Nutzung des Fahrzeugs als illegales „Taxi“).
- Untervermietung des Fahrzeugs.
- Die Beförderung einer größeren Personen- oder Gepäckmenge als für das Fahrzeug zulässig, je nach Anzahl der Sicherheitsgurte.
- Transport von Gepäck auf dem Dach des Fahrzeugs (es ist nicht gestattet, einen Dachträger auf dem Fahrzeug zu platzieren).
- Lassen Sie Gegenstände im Fahrzeug sichtbar.
- Den Innenraum des Fahrzeugs verschmutzen oder beschädigen.
- Fahren des Fahrzeugs bei Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
- Rücksichtsloses Fahren.
- Fahren entgegen den Verkehrsregeln.
- Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit.
- Befördern Sie keinen Baby- und/oder Kindersitz, wenn Sie mit Kindern unter 12 Jahren oder Personen mit einer Körpergröße unter 135 Zentimetern reisen.
- Im Fahrzeug ist das Rauchen verboten.
- Parken Sie in Bereichen, die nicht für diesen Zweck gekennzeichnet oder ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
- Es ist ausdrücklich verboten, das Fahrzeug von der Insel zu entfernen. Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb der Insel mitnehmen, wird eine Gebühr von bis zu 1.500 € erhoben, zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugrückholung.
- Der Mieter muss sicherstellen, dass die Beladung des Fahrzeugs korrekt platziert ist und stets die für das Fahrzeug zulässigen Beladungs- und/oder Insassengrenzen eingehalten werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug beim Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen.
- Der Mieter haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für die Personen, die das Fahrzeug während der Miete führen.
- Unbeschadet der Haftung des Mieters gegenüber Dritten kann der Vermieter bei Eintritt der in den Punkten 1 bis 3 genannten Umstände den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadensersatz verlangen.
- Fahren auf unbefestigten Straßen
- Fahrlässiges Handeln als Reaktion auf das Aufleuchten von Warnleuchten oder Warnschildern auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, von dem der Mieter mit der Unterzeichnung dieses Vertrags angibt, dass ihm dies bekannt ist.
- Der Transport von Möbeln oder Waren.
- Der Transport von Tieren im Fahrzeug.
- Der Transport von Personen oder Gütern, der direkt oder indirekt eine Zahlung an den Mieter mit sich bringt (zum Beispiel die Nutzung des Fahrzeugs als illegales „Taxi“).
- Untervermietung des Fahrzeugs.
- Die Beförderung einer größeren Personen- oder Gepäckmenge als für das Fahrzeug zulässig, je nach Anzahl der Sicherheitsgurte.
- Transport von Gepäck auf dem Dach des Fahrzeugs (es ist nicht gestattet, einen Dachträger auf dem Fahrzeug zu platzieren).
- Lassen Sie Gegenstände im Fahrzeug sichtbar.
- Den Innenraum des Fahrzeugs verschmutzen oder beschädigen.
- Fahren des Fahrzeugs bei Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen.
- Rücksichtsloses Fahren.
- Fahren entgegen den Verkehrsregeln.
- Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit.
- Befördern Sie keinen Baby- und/oder Kindersitz, wenn Sie mit Kindern unter 12 Jahren oder Personen mit einer Körpergröße unter 135 Zentimetern reisen.
- Im Fahrzeug ist das Rauchen verboten.
- Parken Sie in Bereichen, die nicht für diesen Zweck gekennzeichnet oder ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
- Es ist ausdrücklich verboten, das Fahrzeug von der Insel zu entfernen. Wenn Sie das Fahrzeug außerhalb der Insel mitnehmen, wird eine Gebühr von bis zu 1.500 € erhoben, zuzüglich der Kosten für die Fahrzeugrückholung.
- Der Mieter muss sicherstellen, dass die Beladung des Fahrzeugs korrekt platziert ist und stets die für das Fahrzeug zulässigen Beladungs- und/oder Insassengrenzen eingehalten werden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug beim Verlassen ordnungsgemäß zu verschließen.
- Der Mieter haftet persönlich und gesamtschuldnerisch für die Personen, die das Fahrzeug während der Miete führen.
- Unbeschadet der Haftung des Mieters gegenüber Dritten kann der Vermieter bei Eintritt einer der in den Punkten 1 bis 3 genannten Umstände den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadensersatz, einschließlich entgangenen Gewinns, verlangen, der durch die betreffende Vertragsverletzung verursacht wurde.
- Der Mieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein, seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein und einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, wobei beide Dokumente während der gesamten Mietdauer gültig, in physischer Form, lesbar und in gutem Zustand sind und von der spanischen Gesetzgebung akzeptiert werden.
- MIETKOSTEN
- Die Mietpreise entsprechen den Angaben im Mietvertrag. Der Mindestpreis beträgt eine 12-Stunden-Miete. Sofern kein Bonus oder Sonderpreis vereinbart wurde, gelten die Mietpreise, die in den Preistabellen aufgeführt sind, die in jeder Niederlassung von Autos Verger ausliegen.
- Kosten wie Auftanken, Benzin sowie die Kosten für die Lieferung oder Abholung des Fahrzeugs außerhalb einer Autos Verger-Station sind nicht im Mietpreis enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich erwähnt werden. Sonderpreise, Angebote und Rabatte gelten nicht, wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren und Rabatte zu ändern, die auf einen offensichtlichen Fehler oder falsche Angaben des Mieters zurückzuführen sind.
- Wird das Fahrzeug an einem anderen Ort als dem Lieferort zurückgegeben, muss der Mieter die Kosten für den Rücktransport zum richtigen Rückgabeort übernehmen.
- Wenn der Vermieter das Auto am Flughafen Palma de Mallorca abholt, muss er das Parkticket bezahlen, um es abstellen zu können; diese Zahlung geht nicht auf die Firma Autos Verger zurück.
- Der Vermieter verpflichtet sich, das Auto mit dem gleichen Kraftstoffstand wie geliefert zurückzugeben. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, behält sich Autos Verger das Recht vor, eine Gebühr in Höhe der verbleibenden Kraftstoffmenge bis zu dem im Vertrag festgelegten Betrag zuzüglich des Betrags für den Tankservice in Höhe von 30 € zu erheben.
- Autos Verger behält sich das Recht vor, Gebühren für Kunden zu erheben, die das Auto unter schlechten Hygienebedingungen, Schmutz oder anderem Missbrauch zurückgeben.
- Autos Verger behält sich das Recht vor, für Kunden, die das Auto mit verlorenen oder kaputten Kindersitzen zurückgeben, eine Gebühr von bis zu 150 € zu erheben.
- Autos Verger behält sich das Recht vor, für jede Stunde, die der Kunde die im Vertrag vereinbarte Rückgabezeit vorverlegt oder verzögert, eine Gebühr von bis zu 30 € zu erheben.
- Vermietung ohne vorherige Ankündigung und Bestätigung durch Autos Verger.
- Autos Verger behält sich das Recht vor, Gebühren in Höhe von bis zu 500 € zu erheben, wenn sich herausstellt, dass im gemieteten Fahrzeug geraucht wurde.
- Wenn der Vermieter die Miete verlängern möchte, muss er für die Wirksamkeit der Vertragsverlängerung eine schriftliche Genehmigung von Autos Verger per E-Mail erhalten, die Zahlung für die Verlängerung geleistet und den neuen Mietvertrag unterzeichnet haben. Sollte eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt sein, fällt zusätzlich zur Verlängerungszahlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 190 € pro Miettag an. Im Falle einer einseitigen Verlängerung des Mietvertrages übernimmt keine Versicherung den Schaden, der am Fahrzeug entsteht.
- LÄUFIGKEIT, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, GARANTIEN
- Alle Dienstleistungen werden per Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD, AMEX), per Lastschrift oder in bar in unseren Einrichtungen oder durch die für die Fahrzeugübergabe zuständige Person bezahlt. Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine gültige physische Karte vorzulegen.
- Der Mieter akzeptiert die in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen sowie alle erhobenen Gebühren, die sich aus der Mietdauer oder anderen in diesem Dokument aufgeführten Kosten ergeben. Die Belastung erfolgt über die Karte, die der Mieter bei Vertragsabschluss angegeben hat. Für den Fall, dass die bereitgestellte Karte nicht über ausreichende Mittel zur Begleichung etwaiger Schulden oder Zahlungen beim Unternehmen verfügt, verpflichtet sich der Kunde, eine Banküberweisung an GABYROBER S.L. vorzunehmen. innerhalb eines Zeitraums von maximal 24 Stunden. Nach diesem Zeitraum erhöht sich der Betrag für jede Woche, in der der Mieter mit der Zahlung in Verzug ist, um 25 %. Autos Verger, GABYROBER S.L. behält sich das Recht vor, rechtliche Schritte jeglicher Art gegen Mieter einzuleiten, die die in diesem Dokument dargelegten Zahlungsvorgänge nicht einhalten.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Antrag auf Verlängerung aus betrieblichen Gründen abzulehnen.
- Wenn der Vertrag aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Fahrzeugen oder aus anderen Gründen nicht verlängert werden kann, muss der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Niederlassung und zur vereinbarten Uhrzeit zurückgeben.
Daher muss der Kunde im Falle einer Vertragsverlängerung eine zusätzliche Zahlung für diese Verlängerung leisten.
- Der Zahler muss sicherstellen, dass seine Bankkarte zum Zeitpunkt der Fahrzeugübernahme über ausreichende Deckung verfügt, um die Miete mit allen vertraglich vereinbarten Optionen belasten zu können.
- VERSICHERUNG
- Das geleaste Fahrzeug verfügt über eine obligatorische Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme von 50 Millionen Euro.
- Der Kfz-Versicherungsschutz für eigene Schäden aufgrund von Diebstahl, Feuer und höherer Gewalt bleibt vorbehalten. Mit Franchise oder ohne Franchise.
- Es gelten die Selbstbehalte, die vor der Anmietung in Kraft waren und vereinbart wurden.
- Ebenso ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen bei Unfällen, bei denen der Fahrer des Fahrzeugs kein berechtigter Fahrer war, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und das Fahrzeug benutzt hat.
- Autos Verger bietet seinen Kunden drei Arten von Versicherungen an. Wenn einer von ihnen eingestellt wird, wird dies im Mietvertrag berücksichtigt.
Darüber hinaus muss der Mieter für jeden Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Unfalls repariert wird, eine Gebühr von bis zu 350 Euro an Autos Verger zahlen.
Die Versicherung „STANDART“ umfasst nicht:
- Kosten für verlorene oder kaputte Schlüssel.
- Kosten aus Schäden an Rädern, Reifen oder Felgen.
- Kosten, die durch den Bruch oder Diebstahl der Antenne entstehen.
- Kosten, die durch zerbrochene Fenster oder Glas entstehen
- Kosten, die durch das Betanken mit dem falschen Kraftstoff entstehen
- Ausgaben im Zusammenhang mit der Pannenhilfe.
- Aufwendungen aus der Verwaltung von Bußgeldern.
- Ersatzwagen
- Beschädigung oder Bruch der Kupplung.
- Kosten für den Schlüssellieferdienst.
- Schäden an der Fahrzeugkarosserie.
Darüber hinaus muss der Mieter für jeden Tag, an dem das Fahrzeug aufgrund eines vom Mieter verursachten Unfalls repariert wird, eine Gebühr von bis zu 350 Euro an Autos Verger zahlen.
Die „Premium“-Versicherung umfasst nicht:
- Kosten für verlorene oder kaputte Schlüssel.
- Kosten, die durch das Betanken mit dem falschen Kraftstoff entstehen.
- Aufwendungen aus der Verwaltung von Bußgeldern.
- Kosten aufgrund von Schäden oder Bruch der Kupplung.
- Kosten für den Schlüssellieferdienst.
- Ersatzwagen für den Fall, dass der Fahrer des Verger-Fahrzeugs den Unfall verschuldet hat.
- Die „Extra“-Versicherung umfasst nicht die Kosten, die durch den Schlüssellieferdienst entstehen.
- Keine Versicherung oder kein Tarif deckt Schäden am Fahrzeug ab, die durch rücksichtsloses Fahren, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Fahren abseits öffentlicher Straßen oder unbefestigter Straßen entstehen. Auch Schäden, die durch rücksichtsloses, fahrlässiges oder unvorsichtiges Fahren verursacht wurden, sind in keinem Fall abgedeckt (zum Beispiel: Fahren mit einem Mobiltelefon, abgelenktes Fahren und andere Handlungen, die durch die geltenden Verkehrsregeln in Spanien geahndet werden). Wenn das Fahrzeug durch rücksichtsloses oder rücksichtsloses Fahren, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder Fahren abseits öffentlicher Straßen oder unbefestigter Straßen bewegungsunfähig oder beschädigt wird
- Alle am Fahrzeug verursachten Schäden oder Mängel müssen Autos Verger unverzüglich per E-Mail an info@rentacarverger.com gemeldet werden. Alle am Fahrzeug verursachten Schäden, die nicht auf diese Weise gemeldet werden, sind durch keinerlei Paket oder Versicherung (Standart, Premium) abgedeckt und gehen zu Lasten des Mieters. Es ist unbedingt erforderlich, eine E-Mail mit Angaben zu den Unfallursachen zu senden und Fotos davon beizufügen. Für den Fall, dass der Unfall auf einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zurückzuführen ist, ist die Vorlage eines korrekt ausgefüllten Gutachtens unbedingt erforderlich, damit die Premium-Versicherung die Schäden oder Mängel übernimmt. Für den Fall, dass die Identifizierung des anderen Fahrzeugs oder Fahrers nicht möglich ist, weil dieser geflüchtet ist oder der Vermieter zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war Er muss eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen und GABYROBER S.L. eine Kopie davon vorlegen. Jegliche Schäden oder Schäden, die am Fahrzeug oder an Dritten verursacht werden und bei denen die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt werden (einvernehmlicher Bericht oder Polizeibericht), werden von keiner Versicherung gedeckt.
- Panne wegen falschem Kraftstoff: Wenn das Fahrzeug aufgrund der Betankung mit falschem Kraftstoff eine Panne erleidet, muss der Mieter die Kosten für die Entleerung des Tanks, das Auftanken mit dem entsprechenden Kraftstoff, eventuelle Reparaturen und die Fahrtkosten (0,90 € pro Kilometer hin und zurück) im Büro an der Avenida Primavera Nr. 7 in Colonia de Sant Jordi de Ses Salines bezahlen.
- In keinem Fall sind Schäden und Mängel, die im Inneren des Fahrzeugs verursacht werden, von der Versicherung abgedeckt. Der Mieter übernimmt alle im Fahrzeuginneren anfallenden Kosten sowie einen Betrag von bis zu 350 € für jeden Tag, an dem das Fahrzeug repariert wird.
- Von Vermittlern abgeschlossener Versicherungsschutz: Über Vermittler abgeschlossene Versicherungen bieten keinen Versicherungsschutz bei Autos Verger. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, etwaige Rückerstattungen mit dem zusätzlich beauftragten Unternehmen abzuwickeln.
- Autos Verger behält sich das Recht vor, die Lieferung des Fahrzeugs zu stornieren, wenn begründete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen oder der Kunde in der Vergangenheit Zahlungsausfälle oder schwerwiegende Zwischenfälle mit Autos Verger hatte.
- UNFÄLLE / DIEBSTAHL / MELDEPFLICHT
- Im Falle eines Unfalls, eines Diebstahls, eines Brandes, eines Naturschadens und generell in jedem Schadensfall hat der Mieter alles zu tun, was zum Schutz der Interessen des Vermieters angemessen ist. Insbesondere wird die Polizei unverzüglich benachrichtigt, wenn eine Straftat begangen wird, Verletzungen vorliegen oder die Schuld der Beteiligten geklärt werden muss.
- Im Falle eines Unfalls muss der Mieter den Standardbericht zur Schadensmeldung ausfüllen, der sich in den Fahrzeugpapieren befindet, und den Vermieter innerhalb einer Frist von höchstens 24 Stunden über den Unfall informieren, und zwar mittels einer Kopie des Berichts, dessen Original innerhalb einer Frist von maximal zwei Tagen zugestellt wird. Verweigert der Gegner die Unterzeichnung einer Einvernehmenserklärung, muss der Mieter die Anwesenheit der Polizei beantragen. Darüber hinaus müssen Sie:
- Beschreiben Sie kurz und prägnant den Unfallhergang und notieren Sie ggf. die Namen der Zeugen. • Machen Sie keine Vorurteile und erkennen Sie keine Verantwortung für den Unfall an.
- Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um es vor weiteren Schäden zu schützen, indem Sie es geschlossen lassen und den Verkehr nicht stören. Melden Sie den Vorfall sofort Autos Verger, rufen Sie +34-91656589 an und benachrichtigen Sie ihn per E-Mail mit allen Unterlagen an info@rentacarverger.com. Im Falle eines Unfalls oder einer Straftat ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter ein anderes Mietfahrzeug anzubieten. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass der Vertrag zwischen den beiden Parteien, Vermieter und Mieter, beendet ist und der Mieter alle aus dem Vertrag resultierenden Kosten an den Vermieter zahlen muss.
- Die in den vorstehenden Punkten genannten Unfall- und/oder Schadensberichte werden vollständig und möglichst detailliert ausgefüllt, sowohl im Hinblick auf den Schaden als auch auf die Umstände, unter denen er entstanden ist.
- Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Diebstahl von im Fahrzeug aufbewahrten Gegenständen.
- VERANTWORTUNG DES MIETERS.
- Der Mieter erhält das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen Wartungs- und Karosseriezustand, ohne Mängel, mit Ausnahme der gegebenenfalls bei der Fahrzeugübernahme gemachten Bemerkungen. Sie müssen es im gleichen Zustand zurückgeben. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden oder Diebstahl des Fahrzeugs sowie allgemein für Schäden, die auf Vertragsverletzungen zurückzuführen sind, mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen, die der Mieter vereinbart hat, und darüber hinaus, was sich aus der Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften in Angelegenheiten ergibt, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind.
- Dagegen haftet der Mieter für die während der Vertragslaufzeit begangenen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere für Verkehrsverstöße, unbeschränkt. Für vom Fahrer zu vertretende Bußgelder wird ein Betrag von bis zu 50 € in Rechnung gestellt.
- Schäden am Motor werden nicht abgedeckt; Schäden an Glas und Spiegeln sowie an Reifen, sofern keine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, Schäden an der Unterseite oder dem Dach des Fahrzeugs sowie die Kosten, die durch den Verlust/Beschädigung des Fahrzeugschlüssels entstehen.
- Im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb der vereinbarten Mietzeit: Sobald das Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter (im Folgenden: die Parteien) beendet ist, gilt Folgendes: Der Mieter trägt 100 % der Kosten für Reparaturen und Kosten, die am Fahrzeug entstehen, zuzüglich einer Strafe von bis zu 350 Euro für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht erneut vermietet werden kann.
- Verkehrsverstöße: Der Mieter ist für die Zahlung von Bußgeldern während der Mietzeit verantwortlich. Der Mieter muss den Vermieter über etwaige Bußgelder informieren, die während der Mietzeit gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Die Benachrichtigung und Verwaltung der Bußgeldbescheide für gegen den Mieter verhängte Sanktionen wird stets vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die Zahlung von Bußgeldern ist in keinem der abschließbaren Versicherungsschutz enthalten. Für den Fall, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung seitens des Mieters, unabhängig vom Grund, einbehalten, ist dieser dafür verantwortlich und entschädigt den Vermieter für alle aus diesem Grund entstandenen Kosten und entgangenen Gewinne, zusätzlich zu einer Strafe von bis zu 350 Euro für jeden Tag, an dem das Fahrzeug nicht für eine erneute Vermietung durch Autos Verger zur Verfügung steht.
- RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug, die Schlüssel, die Dokumentation und das Zubehör am vereinbarten Ort und vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu übergeben. Sie müssen dies innerhalb der normalen Bürozeiten tun, die an der Avenida Primavera 7 Colonia Sant Jordi Autos Verger oder Aeropuerto bekannt gegeben werden
- Im Falle einer verspäteten Lieferung des Fahrzeugs wird es zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
- Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die Lieferung des Fahrzeugs an den vereinbarten Ort sicherzustellen.
- Gefundene Gegenstände: Der Mieter muss das Fahrzeug von seinen persönlichen Gegenständen befreien. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug gefundene Gegenstände. Unbeschadet dessen können alle im Fahrzeug gefundenen Gegenstände auf ausdrückliche schriftliche Anfrage an info@rentacarverger.com an den Mieter gesendet werden. In diesem Fall erhebt der Vermieter zusätzlich zu den mit dem Versand verbundenen Kosten eine Gebühr für die Abwicklung des Versands der Gegenstände, die vollständig vom Mieter zu tragen ist.
- RECHTE DES MIETERS
Wenn wir aus Gründen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, das gemietete Automodell nicht haben, behält sich das Unternehmen das Recht vor, es zu ändern und es immer durch ein anderes zu ersetzen, das dem reservierten Modell ähnelt oder einer höheren Kategorie zum gleichen Preis angehört.
- DATENSCHUTZ
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen der geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten informieren wir Sie darüber, dass Ihre Daten in das Verarbeitungssystem von GABYROBER SL CIF B57824237 mit Sitz in Avenida Primavera Nummer 7 07638, Colonia de Sant Jordi (MALLORCA) (ILLES BALEARS) zum Zweck der Verwaltung der Fahrzeugmiete aufgenommen werden. In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften teilt GABYROBER SL mit, dass die Daten während des gesetzlich festgelegten Zeitraums aufbewahrt werden.
Wir informieren Sie auch darüber, dass die im vorherigen Absatz genannten Behandlungen durch die Befriedigung des berechtigten Interesses von GABYROBER SL legitimiert sind.
Wir informieren Sie außerdem darüber, dass die im vorherigen Absatz angegebene Behandlung für die Ausführung des Vertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen erforderlich ist.
Mit dieser Klausel werden Sie darüber informiert, dass Ihre Daten bei Bedarf weitergegeben werden an: öffentliche Verwaltungen und alle Stellen, mit denen eine Kommunikation zur Erfüllung der oben genannten Dienstleistung erforderlich ist.
GABYROBER SL teilt mit, dass die Verarbeitung der Daten auf rechtmäßige, loyale, transparente, angemessene, relevante, begrenzte, genaue und aktuelle Weise erfolgen wird. Aus diesem Grund verpflichtet sich GABYROBER SL, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, damit diese unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden, wenn sie unrichtig sind.
- Avenida Privamera 7 - 07638 Colonia de Sant Jordi
- +34 971 656 589
- info@rentacarverger.com
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